Mitarbeiter:innen-Beteiligung neu gedacht und neu geregelt

Mitarbeiterbeteiligung neu gedacht und neu geregelt

Die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder auch FlexCo) schafft Erleichterungen und eröffnet neue Möglichkeiten für Österreichs Unternehmer:innen und Gründer:innen. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme werden somit einfacher umsetzbar und damit auch attraktiver, müssen aber weiterhin umsichtig geplant und in eine Gesamtstrategie eingebettet werden. Dieser Blogbeitrag beschreibt diese Neuerungen und die damit geschaffenen Möglichkeiten. 

Mitarbeiterbeteiligung

Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der neuen Gesellschaftsform (FlexCap, FlexCo) erfahren?

Gesetz zu neuer Rechtsform eröffnet Handlungs- und Gestaltungsspielräume für Startups in Österreich 

Die lang ersehnte und insb. von der Startup-Community geforderte Möglichkeit, Mitarbeiter:innen unkompliziert an der Entwicklung des Unternehmenswertes zu beteiligen, wird Realität.  

Österreichische Startups können mithilfe eines neuen Gesetzes im Rahmen des Startup-Pakets langfristige Anreize für ihre Mitarbeiter:innen schaffen, damit die Bindung ihrer Mitarbeiter*innen stärken und die Attraktivität des Unternehmens am heiß umkämpften Arbeitsmarkt steigern. 

Ermöglicht wird dies mit Beginn 2024 durch die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform, der sogenannten FlexKapG (oder auch FlexCo), die – im Vergleich zur GmbH – die Möglichkeit niedrigerer Stammeinlagen, gelockerte Formvorschriften und Erleichterungen bei der abgabenrechtlichen Behandlung von Mitarbeiter-anteilen vorsieht. Das Mindeststammkapital wird, sowohl für GmbH als auch FlexKapG, verringert. 

Österreichische Startups erfahren Erleichterungen, innerhalb klar gesetzter Grenzen 

Der Gesetzesentwurf ermöglicht österreichischen Startups neue Gestaltungsspielräume in ihren unternehmerischen Entscheidungen. Diese werden aber durch klare und durchaus strenge Regeln, wer die oben genannten Erleichterungen in Anspruch nehmen kann, eingegrenzt. 

Diese Voraussetzungen beziehen sich auf: 

  • Unternehmensgröße (Mitarbeiterzahl < 100, Umsatz < Euro 40 Mio.) 
  • Fristen für Unternehmenszugehörigkeit sowie Mindesthaltedauer von Anteilen 

Der gestalterische wie administrative Aufwand für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wird somit nicht zu unterschätzen sein. 

Finanzielle Beteiligung in eine ganzheitliche Strategie einbetten 

Mitarbeiterbindung braucht eine langfristige Perspektive und wirksame Anreize. Das neue Gesetz scheint geeignete Voraussetzungen dafür zu schaffen, indem es Startups in Österreich ermöglicht, Mitarbeiter:innen an der Entwicklung des Unternehmenswerts teilhaben zu lassen. 

Wird aber finanzielle Beteiligung als isolierte Maßnahme betrachtet, d.h. ohne in ein ganzheitliches Konzept der Mitarbeiter-Partizipation eingebunden zu sein, kann sie nur eingeschränkte Wirkung entfalten. 

Deshalb sollten Startup-Gründer:innen wie –Investor:innen auch andere Dimensionen der partizipativen Unternehmensgestaltung im Blick haben:  
Das kann die partizipatorische Strategie-Entwicklung und -Umsetzung sein, die gemeinsame Priorisierung von Projekten und Maßnahmen, kann aber auch die Konsultation bzw. Einbeziehung der Mitarbeiter:innen in Personalentscheidungen betreffen.  

Nachhaltiger, langfristiger Unternehmenserfolg und die Bewältigung komplexer organisatorischer Herausforderungen, insb. im hochdynamischen Kontext der Startup-Szene, bedürfen des gestalterischen Beitrags aller im Unternehmen.  
Deshalb ist die Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Wert des Unternehmens ein logischer Schritt, der nun zwar deutlich erleichtert wird aber weiterhin sorgfältig geplant und konsequent umgesetzt werden muss. 

Mitarbeiterbeteiligung

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