Konsultori Ressource zum Thema Strategie & Recht: Die besten Evergreen-Wissenstücke aus dem Netz gefischt. Seit 2016 wächst das Archiv und sammelt Analysen und Frameworks, aber auch gute Show Cases zu unseren Fachthemen. Wir stellen die interessantesten Artikel hier ein, damit Sie sie nachlesen und tiefer eintauchen können.
Strategie
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FlexKapG (FlexCo) im österreichischen Gesellschaftsrecht eingeführt
Die kürzlich in Kraft getretene Flexibilisierungsgesetz Regelung zur FlexKapG (oder: FlexCo), einer neuen Gesellschaftsform bringt eine lange erwartete Erleichterungen für die österreichische Startup-Community. Es ermöglicht Startups, ihre Teams in die Gestaltung des langfristigen Unternehmenserfolgs einzubinden. Brutkasten und Kleine Zeitung berichteten über den Prozess, die neue Regelung ins Leben zu rufen. Das Thema wurde auch in einem Webinar von Eit Manufacturing ausführlich behandelt.
Die Expert:innen von Konsultori befassen sich auch mit der Mitarbeiterbeteiligung und der Frage, wie sie in eine umfassendere Strategie integriert werden kann, um so die Wirkung zu maximieren.
Equity Shares fair unter allen (Co)GründerInnen aufteilen
In vielen Artikeln, Berichten und Websites finden sich Infos und Ratschläge darüber, wie man Equity unter mehreren GründerInnen am besten aufteilen soll. Dabei wird auffallend oft auf unterschiedlich hohe Anteile verwiesen. Gründe, die dafür genannt werden, sind unter anderem „I started working some months before my co-founder“, „I came up with the idea of the company“ oder „I am more experienced than my co-founder“. Y Combinator hat diese Gründe gesammelt und analysiert und kommt zu folgendem Schluss: will man mit seinem Startup Erfolg haben, sollte man Equity gleichermaßen unter allen (Co)GründerInnen aufteilen. Die Argumente dafür sowie aussagekräftige Infografiken zur Thematik finden Sie hier. Nichtsdestotrotz ist die Diskussion, wer eigentlich (Co)GründerIn ist und wer Schlüsselpersonal und wie dann damit umzugehen ist, noch einmal spannender und dafür findet sich dann ein Artikel von Joel Spolsky hier, der meiner Meinung nach eine sehr gute Lösung beinhaltet.
MitarbeiterInnen am Startup beteiligen: „Work for equity“ macht’s möglich
Mitarbeiterbeteiligungen können Startups nicht nur finanzielle Ressourcen verschaffen, sondern auch MitarbeiterInnen und damit Talente an sich binden. Das österreichische Recht bietet dabei einen breiten Gestaltungsspielraum. Die Beteiligung der MitarbeiterInnen kann von umfassenden Eigentums-, Informations- sowie Einflussrechten (gleich einem Gesellschafter) bis zu einer reinen Beteiligung am Erlös im Fall eines Exit reichen. Einen guten Überblick über unterschiedliche Gestaltungsformen erhalten Sie hier.
Das Board vor dem Board
Wenn größere Unternehmen mit externen InvestorInnen zusammenarbeiten, bilden sie eigens dafür ein eigenes Board. Dessen Aufgaben sind die Unterstützung der GründerInnen, das Reflektieren sämtlicher Entscheidungen und konstruktives Feedback sowie das Ausbauen des vorhandenen Netzwerkes. Doch viele UnternehmerInnen bekommen keine Finanzierung – und zwar, weil Ihnen die oben genannte Hilfe der Boardmitglieder fehlt. Warum also mit der Bildung eines Boards warten? Charlie O’Donnell gibt Einblicke, wie es auch Startups gelingt, ein Board auf- und auszubauen. Lesen Sie hier mehr.
Phantom Shares in Wien im Einsatz
Stimmrechte am Unternehmen sind das Gold der Startup-EigentümerInnen. Die Wirtschaftsagentur Wien und inits haben das Konzept der Phantom Shares (Substanzgenussrechte am Startup, aber keine Stimmrechte als virtuelle Beteiligung) erstmals bei 6 Startups umgesetzt. Spannende Gründungsfinanzierung und mehr dazu hier.
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